Frage von Werner M. • 05.08.2022

Antwort ausstehend von Alexander Throm CDU
Als Fortschrittskoalition haben wir uns viel vorgenommen. Gerade im Bereich der Rechtspolitik haben wir uns auf viele gemeinsame Vorhaben verständigen können.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir den Vorschlag zum Infektionsschutzgesetz im parlamentarischen Verfahren genau prüfen und ggf. Änderungen vornehmen werden.
Der geringe Anteil an der Energieproduktion und die hohen Sicherheitsrisiken für den Staat begründen für uns keinen Weiterbetrieb.
Ihre Frage nach einem allgemeinen Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine berührt eine innere Angelegenheit des Landes, zu der ich mir kein Urteil erlaube.