Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Bijan Djir-Sarai
Antwort von Bijan Djir-Sarai
FDP
• 22.08.2022

Erzielen die Abgeordneten neben ihrem Mandat weitere steuerpflichtige Einkünfte (beispielsweise durch eine Nebentätigkeit), so kann für diese eine entsprechende Energiepauschale ausgezahlt werden.

Portrait von Otto Fricke
Antwort von Otto Fricke
FDP
• 25.08.2022

ie Energiepreispauschale, in Höhe von 300€ Brutto, fällt unter die Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.

Portrait von Olaf in der Beek
Antwort von Olaf in der Beek
FDP
• 29.09.2022

bgeordnetenentschädigungen werden jedoch als sonstige Einkünfte eingestuft. Diese Gruppierung zählt nicht zur begünstigten Gruppe, weshalb Abgeordnete die Energiepreispauschale grundsätzlich nicht erhalten.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 24.08.2022

die Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind steuerpflichtig und unterliegen damit auch der Einkommenssteuerpflicht, womit sie qualifiziert sind, die Energiepreispauschale über ihre Nebeneinkünfte geltend zu machen

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