Frage von Giuseppe L. • 24.08.2022

Antwort von Thorsten Frei CDU • 24.08.2022
Der Wohnort ist hier nicht maßgeblich.
Der Wohnort ist hier nicht maßgeblich.
Das hängt von der jeweiligen Kasse ab. Bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind die üblichen 1 % Erhöhung vorgesehen.
Die neuen Vergütungssätze greifen für Anlagen, die frühestens am zweiten Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes, dem 30.07.2022, in Betrieb genommen wurden.
Ich bin der festen Überzeugung, dass Zusammenhalt und Verantwortungsbewusstsein in der Bevölkerung aber gerade auch in der Regierungskoalition aktuell von unschätzbarer Bedeutung sind, damit wir als Land gemeinsam diese Krise meistern werden
Fakt ist: Wir sind im Moment noch zu abhängig von russischer Energie.