Was kann man tun, damit die angezeigte Straftat trotzdem mit den Mitteln und Methoden von Recht und Gesetz aufgeklärt wird?
Sehr geehrter Herr Chrupalla,
es geht um die Abschaffung des § 146 GVG.
Wenn Justizminister Straftaten begehen (z.B. Falschbeurkundung im Amt) können sie aufgrund des o.g. Paragraphen die Staatsanwaltschaft anweisen, die Straftat nicht aufzuklären.
Antwort ausstehend von Tino Chrupalla AfD

