Frage von Erhard J. •

Was kann man tun, damit die angezeigte Straftat trotzdem mit den Mitteln und Methoden von Recht und Gesetz aufgeklärt wird?

Sehr geehrter Herr Chrupalla,

es geht um die Abschaffung des § 146 GVG.

Wenn Justizminister Straftaten begehen (z.B. Falschbeurkundung im Amt) können sie aufgrund des o.g. Paragraphen die Staatsanwaltschaft anweisen, die Straftat nicht aufzuklären.

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Tino Chrupalla
AfD