Antwort 21.01.2025 von Isabel Cademartori SPD
Dem Bundesverkehrsministerium liegt bisher keine wissenschaftlich belastbare Kosten-Nutzen-Betrachtung vor, die eine Verkürzung der Untersuchungsfristen für Fahrzeuge, die älter als neun Jahre sind, volkswirtschaftlich rechtfertigen würde.
