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Foto lächelnd mit rotem Hintergrund
Antwort von Nadine Heselhaus
SPD
• 18.12.2024

Die elektronische Patientenakte (ePA) unterscheidet sich hierin nicht von einer analogen Patientenakte, wie sie bereits heute millionenfach in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einklang mit der DSGVO zu Dokumentationszwecken geführt wird.

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