
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen in der Reihenfolge wie folgt: Jain - die FDP hat das selbst im Wahlprogramm - und ja, auf jeden Fall.
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen in der Reihenfolge wie folgt: Jain - die FDP hat das selbst im Wahlprogramm - und ja, auf jeden Fall.
als Vorsitzender des Haushaltsausschusses kann ich nicht alle Bürgeranfragen, die uns zahlreich erreichen, als Person selber beantworten. Das ist auch insofern schwierig, als im Ausschuss zwischen den verschiedenen Fraktionen teilweise sehr unterschiedliche Positionen vertreten werden. Beschlossen wird am Ende mit Mehrheit - also in der Regel im Sinne der Koalitionsfraktionen.
Geplant ist jedoch, wie von Ihnen angeführt, den Strompreis für Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent zu begrenzen.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Grundsätzlich darf die Energiepauschale NUR einmal pro Person ausgezahlt werden – die Finanzämter „wachen“ mit Hilfe der Steuererklärung jeder Person darüber, dass das auch tatsächlich so geschieht bzw. über den Steuerbescheid „verrechnet“ wird