
Das Gesetzgebungsverfahren ist auf dem Weg
Das Gesetzgebungsverfahren ist auf dem Weg
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Der Referentenentwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz wird in kurzer Zeit vorliegen, kommt dann ins parlamentarische Verfahren und kann dann noch in diesem Jahr (wahrscheinlich aber erst nach der Sommerpause) im Bundestag verabschiedet werden.
Als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion setze ich mich vehement für die Abschaffung des diskriminierenden und in Teilen auch verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes ein.
Konkret zu Ihrer Frage: Ein deutscher Master-Abschluss reicht nicht aus, um eine Einbürgerung zu beantragen. Sie müssen weiterhin alle oben genannten Kriterien erfüllen.
Ich denke, dass es höchste Zeit für unsere erste Bundespräsidentin ist. Persönlich halte ich besondere Einschränkungen bei dieser Wahl aber nicht für nötig.