Frage von Gregor W. • 27.03.2023

Antwort von Bärbel Bas SPD • 28.03.2023
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Grundsätzlich erstreckt sich diese nur auf Vertragsparteien des Römischen Statuts sowie solche Staaten, die seine Zuständigkeit im Einzelfall anerkannt haben, so wie die Ukraine.
Neue Motoren müssen dafür nicht erfunden werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Fahrzeugklasse liegt aber jetzt in den Händen der EU.
Die Freien Demokraten präferieren weiterhin einen umfänglichen Emissionshandel mit einer festen Obergrenze, um C02 angemessen zu bepreisen.
Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es bislang hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität.