Antwort 25.05.2023 von Bettina Müller SPD
Anders als das Bürgergeld (vormals ALG II) ist das Arbeitslosengeld I keine staatliche Hilfe in Form einer Sozialleitung, sondern eine reine Versicherungsleistung, auf die Sie durch vorherige Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung einen Anspruch erworben haben.
