Frage von Horst G. • 12.02.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.
Die Umstände der Signa-Pleite müssen aufgedeckt werden.
Als Freie Demokraten setzen wir uns daher für ein konsequentes Vorgehen gegen Finanzkriminalität ein.
Eine Sonderregelung für Personen, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes niederlegen gibt es nicht.