Frage von Lucas K. • 11.08.2023

Antwort von Konstantin Kuhle FDP • 30.11.2023
Spätestens für das Jahr 2025 wollen wir das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld auszahlen.
Spätestens für das Jahr 2025 wollen wir das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld auszahlen.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Auch wir können seitens der Unionsfraktion nicht nachvollziehen, wieso die Ampel-Regierung das so geregelt hat
Erzielten Beschäftigte in 2022 in Elternzeit keine Einkünfte und auch kein Elterngeld, besteht kein Anspruch auf die EPP.
Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und soll es Wohnungsbauunternehmen ermöglichen, geförderte Wohnungen zu errichten, die dauerhaft mietpreisgebunden sind. Dafür sollen die Unternehmen Steuererleichterungen und Investitionszuschüsse erhalten.