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Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Daher haben wir für z.B. für Mieter bereits letztes Jahr ein Gesetz geschaffen, das die CO2-Kosten umso mehr auf den Vermieter verlagert, je schlechter er die Wohnung gedämmt hat.
Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2025 anvisiert.
Patient:innen entscheiden selbst über Speicherung und Zugriff in der elektronischen Patientenakte (ePA). Informationen dazu stellen die Krankenkassen bereit.