Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
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Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 18.09.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag.
Antwort 03.04.2024 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt kaum Herausforderungen von globaler Bedeutung, die ohne die Beteiligung Chinas und Indien begegnet werden können. Gleichzeitig bekommt China keine „klassische“ Entwicklungshilfe mehr.
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort 25.08.2023 von Christoph Hoffmann FDP
Mit unserer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist eine sog. Beibehaltungsgenehmigung für einen deutschen Staatsbürger, der die US-Staatsbürgerschaft erlangen möchte, künftig nicht mehr erforderlich.
Antwort 30.11.2023 von Konstantin Kuhle FDP
mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeits-
rechts ist geplant, auf das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung aus § 25 StAG zu verzichten.