Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 13.05.2024

Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort von Sven Lehmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 18.09.2023

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde das Portal abgeordnetenwatch.de künftig nicht mehr nutzen und dort keine Fragen mehr beantworten. Für konkrete inhaltliche Fragen zu meinem Aufgabenbereich, sachliche Kritik oder Feedback können Sie sich gerne direkt an eines meiner Büros wenden. Meine politischen Positionen vertrete ich zudem in Plenarreden, Interviews, Gastbeiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, auf Social Media und öffentlichen Veranstaltungen.
Antwort von Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 03.04.2024

Es gibt kaum Herausforderungen von globaler Bedeutung, die ohne die Beteiligung Chinas und Indien begegnet werden können. Gleichzeitig bekommt China keine „klassische“ Entwicklungshilfe mehr.

Frage von Jürgen B. • 24.08.2023
Portrait von Christoph Hoffmann
Antwort von Christoph Hoffmann
FDP
• 25.08.2023

Mit unserer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist eine sog. Beibehaltungsgenehmigung für einen deutschen Staatsbürger, der die US-Staatsbürgerschaft erlangen möchte, künftig nicht mehr erforderlich.

Portrait von Konstantin Kuhle
Antwort von Konstantin Kuhle
FDP
• 30.11.2023

mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeits-
rechts ist geplant, auf das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung aus § 25 StAG zu verzichten.

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