Antwort 05.09.2023 von Takis Mehmet Ali SPD
Die WfbM beschäftigt Personen, die wegen Art und/oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Konsequenz dessen ist es, dass Werkstattbeschäftigte i.d.R. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung (SGB IV) beziehen