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Wie Sie richtigerweise schildern, ist es bei Inhaber:innen eines Aufenthaltstitels nach § 16b so, dass Sie erst in einen anderen Titel wechseln müssen, bevor Sie eingebürgert werden können - beispielsweise in die Niederlassungserlaubnis oder einen Titel der Erwerbsmigration.

Wir befinden uns auf der Zielgeraden, den Gesetzentwurf zeitnah in 2./3. Lesung zu behandeln und so zu beschließen, dass das Cannabis-Gesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.

Betrifft Ihr Anliegen meine Funktion als Bildungs- und Forschungsministerin so bitte ich Sie, Ihre Mail an bmbf@bmbf.bund.de zu senden.

Als Studentin ist es so, dass Sie zwei besondere Voraussetzungen beachten müssen.

Mit der Situation von Staatenlosen sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Erst einmal ist es wichtig, dass Sie das Anerkennungsverfahren als Staatenlose ansprechen, dass oft nicht bekannt ist.