
Ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde. Geplant ist nach wie vor ein Inkrafttreten zum 1.4.2024.
Ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde. Geplant ist nach wie vor ein Inkrafttreten zum 1.4.2024.
Ich setze mich mit meiner Fraktion dafür ein, alle Verkehrsträger fair und hinsichtlich ihrer Klimawirkung zu besteuern und deshalb auch den Luftverkehr stärker zu berücksichtigen.
Auch nach der Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass nur Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII einer Einbürgerung entgegenstehen.
Was den steuerfreie Inflationsausgleich angeht, so ist dies eine freiwillige Maßnahme, die Arbeitgeber*innen umsetzen können. Arbeitnehmer*innen, die diesen Ausgleich erhalten, müssen weiterhin Steuern auf ihren Lohn zahlen. Nur der Inflationsausgleich ist von der Besteuerung ausgenommen.
Sie können dann also neben der deutschen auch bspw. die italienische, namibische und / oder japanische Staatsbürgerschaft besitzen. Es wird keinen Unterschied mehr zwischen EU- und nicht-EU-Ländern geben.