Antwort 08.07.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ende 2020 haben wir als Bündnis 90/Die Grünen ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Darin haben wir auch unser Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie festgehalten.
Ende 2020 haben wir als Bündnis 90/Die Grünen ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Darin haben wir auch unser Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie festgehalten.
Viele meiner Bedenken haben sich leider zwischenzeitlich bewahrheitet.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde.
Ich sehe die Regelung aber als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben