
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


aufgrund jüngerer Rechtsprechung zur Lehrverpflichtung an der HS Bund hatte das BMI geprüft, ob die Regelung durch Verwaltungsvorschrift eine ausreichend rechtssichere Rechtsgrundlage darstellt.

Das daraufhin überarbeitete Modell sieht einen für die gesamte HS Bund geltenden Rahmen der Lehrverpflichtung vor.

Eine Beteiligung des Hochschullehrerbunds und des Deutschen Hochschullehrerverbands ist nicht erfolgt, da es sich bei diesen Verbänden nicht um Spitzenorganisationen nach § 118 BBG handelt.

Die Bundesrepublik steht weiterhin zu ihrer humanitären Verantwortung und gibt denjenigen Schutz, die Schutz bedürfen; dafür sind wir der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten und haben das Recht auf Asyl im Grundgesetz normiert. Klar ist aber auch: Zu einem funktionierenden Asylsystem gehören in letzter Konsequenz auch Rückführungen.

das Rechtsetzungsvorhaben zielt darauf ab, die Rechtsqualität der Regelungen zur Lehrverpflichtung zu erhöhen (Rechtsverordnungen statt bisher Verwaltungsvorschriften).