Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
Diskriminierungsschutz ausbauen
In meinen Augen muss unsere Strategie Dreierlei leisten:
Wir Freie Demokraten setzen uns ausdrücklich auch für einen Bürokratieabbau auf europäischer Ebene ein, um einen europäischen Markt Wirklichkeit werden zu lassen.