Frage von Stefan J. • 27.01.2025

Antwort von Lars Rohwer CDU • 10.02.2025
Pumpspeicherwerke sind von der Stromsteuer befreit, sollten aber auch von den Netzentgelten entlastet werden, um ihre Wirtschaftlichkeit zu sichern.
Pumpspeicherwerke sind von der Stromsteuer befreit, sollten aber auch von den Netzentgelten entlastet werden, um ihre Wirtschaftlichkeit zu sichern.
Wenn Du wat maakst, denn maak dat recht un denk bit to een.
Da es sich bei unserem Antrag um einen sogenannten Gruppenantrag von Abgeordneten verschiedener Parteizugehörigkeit (und nicht um eine Initiative einer Fraktion) handelt, würde der Fraktionszwang bei der Abstimmung keine Rolle spielen.
Unabhängig davon ist nun nicht mehr davon auszugehen, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl aufgesetzt und verabschiedet wird. Ich bedaure das sehr.