Frage von Emily M. • 06.04.2024

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Schon kurze Zeit nach der Entstehung der AfD haben wir uns für eine Reform der IHKen eingesetzt. Eine Zwangsmitgliedschaft sehen wir nicht als notwendig an.
Die Verschiebung und Entsendung vom deutschen Soldaten innerhalb der Staaten der NATO und EU unterliegt nicht dem Parlamentsbeteiligungsgesetz und ist rein exekutives Handeln der Bundesregierung.
Eine Legaldefinition des Begriffs "extremistisch" gibt es nicht. Die Auslegung dieses Begriffs hat in unserem Rechtsstaat unter Wahrung von Recht und Gesetz (Art. 20 III GG) in Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfolgen.