Frage von Margarete P. • 23.04.2024

Antwort von Gottfried Curio AfD • 25.05.2024
Derzeit wird nur die AfD als extremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz beobachtet.
Derzeit wird nur die AfD als extremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz beobachtet.
Die Mehrstaatigkeit gilt von deutscher Seite ohne Einschränkungen
Im Gegensatz zur einzelsubstanzlichen Regelung des BtMG unterliegen dem NpSG alle Substanzen, die definierte Strukturmerkmale aufweisen.
Zu diesem Thema würde ich Sie zuständigkeitshalber bitten, sich an den im Gesundheitsausschuss zuständigen SPD-Berichterstatter Dirk Heidenblut zu wenden
Abschaffung der Rundfunkbeiträge