Antwort 03.06.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Freiwilligendienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesellschaft, indem sich oft junge Menschen in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen einbringen.
Klar ist: Freiwilligendienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesellschaft, indem sich oft junge Menschen in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen einbringen.
Bei dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl handelt es sich um einen - neben der Allgemeinheit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl - ausdrücklich (jeweils in Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG und § 1 Abs. 1 S. 1 des Bundeswahlgesetzes) verankerten Wahlrechtsgrundsatz.
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 29.02.2024