Antwort 25.06.2024 von Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass eine entsprechende Anpassung im AEAO bald erzielt wird und der Volksverpetzer seine Gemeinnützigkeit zurückerlangen kann.
Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass eine entsprechende Anpassung im AEAO bald erzielt wird und der Volksverpetzer seine Gemeinnützigkeit zurückerlangen kann.
Und: Eine deutsche Einbürgerungsbehörde darf rein rechtlich keinen ausländischen Pass einbehalten. Der muss immer dem Heimatland zurückgegeben werden.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden.
Mit unserer Reise wollten wir unsere Solidarität mit der pro-europäischen Mehrheit Georgiens zum Ausdruck bringen.
Dies führt für die Wirtschaft als auch für Privatpersonen zu finanziellen Problemen. Eine Entspannung dieser Situation kann nur erfolgen, wenn die Angebotsseite vergrößert wird.