Antwort 24.06.2024 von Marco Buschmann FDP
Laut unserer Verfassung haben neben den Abgeordneten nur die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats im Plenum und in den Ausschüssen das sogenannte Rederecht.
Laut unserer Verfassung haben neben den Abgeordneten nur die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats im Plenum und in den Ausschüssen das sogenannte Rederecht.
Ich möchte grundsätzlich dem Bundesverteidigungsminister beipflichten, der bei seinem letzten Besuch in der Ukraine betont hat, dass es bilaterale Vereinbarungen zwischen den Lieferländern und der Ukraine gibt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Diese Leistungen weiter zu verbessern und der sich veränderten Lebenswirklichkeit der Familien anzupassen und gegebenenfalls neu zu bewerten ist aber Aufgabe der Politik.