Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Lothar Binding
Antwort 17.04.2020 von Lothar Binding SPD

Noch eine Anmerkung: Mir ist bekannt, dass der Begriff "Zocker" in Kreisen von Tradern nicht beliebt ist. Ich könnte es auch wohlwollender als "Spieler" oder "Glücksritter" formulieren. Die Bedeutung bleibt freilich die gleiche.

Kerstin Griese MdB
Antwort 28.04.2020 von Kerstin Griese SPD

(...) selbstverständlich muss der Schutz vor elektromagnetischen Felden in allen diesen Fragen eingehalten werden, und ich gehe davon aus, dass dies auch in Hamburg so geschieht. (...)

Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort 26.02.2020 von Dietmar Bartsch Die Linke

(...) Im gemeinsamen Anspruch von Gesundheitsschutz und Informationsfreiheit fordern wir, den Ausbau mit Mobilfunktechnologie angemessen zu reglementieren. Wichtig ist dabei das Verständnis, dass weniger Mobilfunkstationen nicht zwingend zu weniger Strahlenbelastung führen, wie man es vielleicht erwarten würde. (...)

Portrait von Daniela Ludwig
Antwort 03.03.2020 von Daniela Ludwig CSU

Thematisch bin ich für Ihre sehr spezifische Frage, die die 5G-Einführung an Hamburger Schulen betrifft, jedoch nicht die richtige Ansprechpartnerin. Dies sind entweder die Hamburger Kollegen oder der seit letztem Jahr neue Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Alois Rainer MdB.

Mir persönlich ist bis heute nicht bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den neuen Mobilfunkstandard 5G nachgewiesen ist.

Portrait von Andrea Lindholz
Antwort 03.03.2020 von Andrea Lindholz CSU

Für den Ausbau des neuen Mobilfunkstandart 5G werden in Deutschland zu Beginn Frequenzen genutzt, die auch heute schon in den Mobilfunknetzen der dritten (3G) und vierten (LTE/4G) Generation zum Einsatz kommen. Diese sind dementsprechend sehr gut erforscht und haben, bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesundheit.

Frage von Renate M. • 20.02.2020
Frage an Kerstin Tack von Renate M. bezüglich Frauen
Kerstin Tack
Antwort 06.04.2020 von Kerstin Tack SPD

Darüber hinaus gibt es keinen Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage deshalb nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen.