Antwort 31.08.2020 von Mark Hauptmann parteilos
(...) vielmehr bereitet das Kohleausstiegsgesetz den Weg für einen nachhaltigen und sozialverträglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung (...)
(...) vielmehr bereitet das Kohleausstiegsgesetz den Weg für einen nachhaltigen und sozialverträglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung (...)
(...) Ich persönlich bin der festen Überzeugung, dass der Kohleausstieg vor dem genannten Endtermin stattfinden wird, weil die technologische Entwicklung bei den Erneuerbaren Energien und ihrer Speicherung rasant voranschreitet. (...)
(...) Der beschlossene Kohleausstieg darf nicht – im Falle der ostdeutschen Reviere: darf nicht wieder – zu einem Strukturbruch führen. (...)
(...) Durch Fehler, durch Versäumnisse. Aber noch wichtiger: weil es, jedenfalls in meinem Urteil, Kriminalität gibt. (...)