(...) Laut Ministerium sind die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erlaubniserteilung auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes, auch im Hinblick auf die gewerbsmäßige Hundeausbildung, bundesgesetzlich geregelt. Im Zuge der nächsten Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung will das Ministerium prüfen, ob das Genehmigungsverfahren für die Tätigkeit der Hundeausbildung in der Tierschutz-Hundeverordnung näher geregelt werden kann und soll. (...)
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