Antwort 19.03.2013 von Wolfgang Neškovic Einzelbewerbung
(...) Die Prozesskostenhilfe für Bedürftige dient der Vermeidung von Klassenjustiz. Sie soll sicherstellen, dass derjenige, der recht hat, recht bekommt, auch wenn er arm ist. (...)
(...) Die Prozesskostenhilfe für Bedürftige dient der Vermeidung von Klassenjustiz. Sie soll sicherstellen, dass derjenige, der recht hat, recht bekommt, auch wenn er arm ist. (...)
(...) Versicherungsfremde Leistungen sind Leistungen der Krankenversicherung, die nicht zu deren eigentlichem Auftrag gehören und von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind. Deshalb sollen nach Willen des Gesetzgebers diese Leistungen nicht allein von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. (...)