Antwort 04.05.2009 von Eduard Oswald CSU
(...) Das kann auch der deutsche Staat nicht ändern. Die Kaupthing-Bank und der isländische Staat können das frei entscheiden, solange sie ihrer Einlagensicherungspflicht nachkommen. Seit Mitte April wissen wir, dass sich die Kaupthing-Bank in der Lage sieht, die Einlagen ohne Inanspruchnahme eines solchen Kredites, aber auch ohne Einlagensicherungsfonds zurückzuzahlen. (...)