
(...) Damit steht der Vertrag von Lissabon im Einklang zu den Grundrechten nach unserem Grundgesetz. In Deutschland steht eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zur Debatte. (...)
(...) Damit steht der Vertrag von Lissabon im Einklang zu den Grundrechten nach unserem Grundgesetz. In Deutschland steht eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zur Debatte. (...)
(...) Dies haben wir in einem Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag auch deutlich zum Ausdruck gebracht (zu finden unter http://www.fdp-fraktion.de/files/538/1608927.pdf ). Als Fazit bleibt für mich: Der EU-Reformvertrag ist besser als der Vertrag von Nizza, doch wäre der ursprüngliche Verfassungsvertrag für Europa besser gewesen. Wenn aber das Beste nicht zu erreichen ist, dann ist man gut beraten, das zweitbeste Ergebnis anzustreben. (...)
(...) 1. Die Behauptung, dass der EU-Vertrag eine Todesstrafe wieder zulasse, ist in der jüngsten Zeit von EU-Gegnern wiederholt vorgetragen worden. Diesem Vorwurf möchte ich entschieden widersprechen. (...)
Sehr geehrter Herr Sauer,
(...) 1. Ich halte die Aufstockung des deutschen Afghanistan-Kontingents um ca. 1000 Mann für richtig, weil Deutschland im Norden zusätzliche Aufgaben übernommen hat, die mit der gegenwärtigen Mannschaftsstärke nicht zu bewältigen sind. (...)