Antwort 19.09.2023 von Senihad Sator SPD
Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Die Prüfung eines AfD-Verbots ist angesichts der rechtsextremen Tendenzen und der Gefahr für die Demokratie richtig. Der Bürgerschaftsbeschluss ist richtig.
Bestrebungen, die sich gegen die unabänderlichen obersten Wertprinzipien unserer Demokratie richten, müssen von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden.
Der Bundesverfassungsschutz hat zumindest Teile der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft, die gesamte AfD gilt beim Verfassungschutz zumindest als rechtsextremistischer Verdachtsfall.