Der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen vom 13.08.2004 hat festgelegt, dass die Flughafengesellschaft den baulichen Schallschutz selbst einbauen lassen kann ODER diesen auf Antrag erstattet, wobei sich der FBB für das Antragsverfahren entschieden hat.
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Antwort 14.11.2023 von Benjamin Raschke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Lars Günther AfD
Antwort 16.10.2023 von Andreas Noack SPD
Daraus ergibt sich aber nicht zwingend eine Schlechter- oder Besserstellung bezugnehmen auf den individuellen Krankenversicherungsschutz. Ich sehe somit auch keine Benachteiligung.
Antwort 26.10.2023 von Saskia Ludwig CDU
Zur Gewährleistung des Schutzes vor Fluglärm im Umfeld des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg hat die FBB zum einen die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in seiner aktuellen Fassung zu beachten. Zum anderen bestehen parallel Ansprüche nach § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Die FBB ist jedoch nur zur Erfüllung des jeweils weiterreichenden Anspruchs verpflichtet.
Antwort 20.10.2023 von Tina Fischer SPD
Laut Bahn laufen die Arbeiten am Bahnhof Eichwalde für einen barrierefreien Zugang.
Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU