Antwort 11.01.2024 von Roman Simon CDU
Demzufolge werde ich mich auch nicht für eine Bundesratsinitiative Berlins in dieser Sache stark machen.
Demzufolge werde ich mich auch nicht für eine Bundesratsinitiative Berlins in dieser Sache stark machen.
Das Grundgesetz schützt die Freiheit der politischen Betätigung und das Parteienprivileg. Ein Parteiverbot ist u.a. dann möglich, wenn eine Partei aktiv und aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft.
nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um ein privates Treffen.