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Antwort 31.01.2024 von Taylan Kurt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.

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Antwort 29.01.2024 von Antje Kapek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.