Antwort 05.11.2025 von Johannes Kraft CDU
Daher besteht derzeit keine rechtliche Grundlage für die Anordnung weiterer Geschwindigkeitsbeschränkungen über die bestehende Tempo-30-Regelung hinaus.
Daher besteht derzeit keine rechtliche Grundlage für die Anordnung weiterer Geschwindigkeitsbeschränkungen über die bestehende Tempo-30-Regelung hinaus.
Wir sind solidarisch mit Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Weltanschauung, sexuellen Orientierung, Gesundheitsstatus
Ich neige zu einer solidarischen Mindestsicherung für alle, die nicht erwerbstätig sind. Derzeit sehe ich kaum Durchsetzungsperspektiven für ein BGE
Ich teile Ihren Wunsch nach frühzeitiger und transparenter Kommunikation bezüglich der geplanten Geflüchtetenunterkunft auf Stralau.