
Die Eröffnung einer Asylbewerberunterkunft in der Nachbarschaft begründet meiner rechtlichen Einschätzung nach als solche keinen zur Mietminderung berechtigenden Sachmangel.
Die Eröffnung einer Asylbewerberunterkunft in der Nachbarschaft begründet meiner rechtlichen Einschätzung nach als solche keinen zur Mietminderung berechtigenden Sachmangel.
Die Eröffnung einer Asylbewerberunterkunft in der Nachbarschaft begründet meiner rechtlichen Einschätzung nach als solche keinen zur Mietminderung berechtigenden Sachmangel.
Eine Beratung zu einzelnen konkreten rechtlichen Anliegen darf ich aus rechtlichen Gründen hier nicht vornehmen
Eine Beratung zu einzelnen konkreten rechtlichen Anliegen darf ich aus rechtlichen Gründen hier nicht vornehmen
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.