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Richard Graupner
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Frage von Hubertus S. •

Wie ist die verpflichtende Finanzierung des ÖRR demokratietheoretisch zu legitimieren, wenn Bürger über keinerlei wirksame Kontrolle Einfluss auf Auftragserfüllung und Mittelverwendung haben?

Der Rundfunkbeitrag wird unabhängig von individueller Nutzung oder Bewertung erhoben. Gleichzeitig haben Gerichte klargestellt, dass Bürger kein subjektiv-öffentliches Recht auf die konkrete Erfüllung des gesetzlichen Funktionsauftrags haben (BVerfG, 18.07.2018 – 1 BvR 1675/16 u.a.; BVerwG, 15.10.2025 – 6 C 5.24).

Damit entsteht eine strukturelle Asymmetrie: Zahlungspflicht besteht zwingend, während inhaltliche oder qualitative Defizite weder finanziell noch institutionell wirksam sanktionierbar sind. Programmbeschwerden entfalten regelmäßig keine haushaltsrechtlichen oder strukturellen Folgen.

Da Finanzierung, Auftrag und Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Verantwortung der Länder liegen, stellt sich die Frage, wie dieses Modell dauerhaft demokratisch legitimiert werden kann – oder ob Reformen bei Auftrag, Finanzierung oder Kontrolle erforderlich sind, um eine echte Rückkopplung zwischen Bürgern und einem zwangsfinanzierten Mediensystem herzustellen.

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