Antwort 21.11.2024 von Christian Bernreiter CSU
Die Frage betrifft nicht die Tariflandschaft des ÖPNV. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung und die Anspruchsvoraussetzungen liegt beim StMUK.
Die Frage betrifft nicht die Tariflandschaft des ÖPNV. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung und die Anspruchsvoraussetzungen liegt beim StMUK.
Wir GRÜNE halten es für falsch, dass das Familiengeld in einer Zeit der Krise, in einer Zeit, in der die Lebenshaltungskosten hoch sind, massiv gekürzt und das Krippengeld de facto komplett abschafft werden und damit die Lebenssituation vieler Familien, die in den nächsten Jahren fest damit gerechnet haben, erheblich erschwert.
Zuständig ist das StMUK. Voraussetzung ist u.a., dass die nächstgelegene Schule besucht wird und dass der Schulweg länger als 3 km ist.