Antwort 24.01.2025 von Florian von Brunn SPD
Sie haben recht: Hier gibt es großen Handlungsbedarf.
Sie haben recht: Hier gibt es großen Handlungsbedarf.
Tatsächlich handelt es sich in den von Ihnen aufgeworfen Konstellationen um Fälle, in denen bislang eine Ersterschließung, die die hierfür erforderlichen technischen Vorgaben erfüllt, noch nicht erfolgt ist, und für die noch zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Abrechnung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgt ist, mithin also noch keinerlei Kosten auf die Anlieger umgelegt wurden.
Bitte stellen Sie Ihre Frage an Herrn Alexander Radwan, MdB.