Antwort 13.04.2026 von Benjamin Miskowitsch CSU
Ich werde es mit den zuständigen Fachkollegen besprechen.
Ich werde es mit den zuständigen Fachkollegen besprechen.
Ich persönlich präferiere hierbei Lösungen, die individuelle Regelungen mit Bezug zur Örtlichkeit ermöglichen.
So erfolgt seit 2013 durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung.