Antwort 08.04.2024 von Gabriele Triebel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bitte schreiben Sie mir doch bitte auch noch persönlich, dann können wir bilateral einen Termin vereinbaren: gabriele.triebel@gruene-fraktion-bayern.de
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außenpolitische Fragestellungen wie diese fallen nicht in die Zuständigkeit des Bayerischen Landtages.
Eine fehlerhafte Anwendung des § 63 StGB bedeutet jedoch nicht, dass der Paragraf an sich fehlerhaft sei.