
Der ORH kritisiert in erster Linie nicht die Wirtschaftlichkeit an sich, sondern den Verstoß von Vergaberecht, fehlenden Dokumentationen und Mittelmissbrauch.
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Der ORH kritisiert in erster Linie nicht die Wirtschaftlichkeit an sich, sondern den Verstoß von Vergaberecht, fehlenden Dokumentationen und Mittelmissbrauch.
Der ORH kritisiert in erster Linie nicht die Wirtschaftlichkeit an sich, sondern den Verstoß von Vergaberecht, fehlenden Dokumentationen und Mittelmissbrauch.
Ob die Kosten, die für Kunst und Kultur aufgewendet werden, gerechtfertigt sind, liegt im Ermessen der jeweils politisch Verantwortlichen.
Ob die Kosten, die für Kunst und Kultur aufgewendet werden, gerechtfertigt sind, liegt im Ermessen der jeweils politisch Verantwortlichen.
Ob die Kosten, die für Kunst und Kultur aufgewendet werden, gerechtfertigt sind, liegt im Ermessen der jeweils politisch Verantwortlichen.