Frage von Franziska K. • 09.10.2023

Antwort ausstehend von Gerd Mannes AfD
Ein Verbot ist eine zweischneidige Sache. Zuerst ist die Verfassungswidrigkeit eindeutig nachzuweisen - ohne den Einsatz von V-Männern.
Ein Verbot ist eine zweischneidige Sache. Zuerst ist die Verfassungswidrigkeit eindeutig nachzuweisen - ohne den Einsatz von V-Männern.
die Schweinehaltungshygieneverordnung ist seit über 20 Jahren in Kraft und regelt die hygienischen Anforderungen bei der Haltung von Schweinen.