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(...) Ersatzaufforstungen als Ausgleich), wenn wichtige Waldfunktionen beeinträchtigt werden oder Wälder mit besonderem waldrechtlichem Status (Schutz,- Bann- und Erholungswald) betroffen sind. In welcher Frist solche Ersatzaufforstungen durchzuführen sind, wird im Bescheid zur Rodungserlaubnis festgelegt. (...)

(...) Ersatzaufforstungen als Ausgleich), wenn wichtige Waldfunktionen beeinträchtigt werden oder Wälder mit besonderem waldrechtlichem Status (Schutz,- Bann- und Erholungswald) betroffen sind. In welcher Frist solche Ersatzaufforstungen durchzuführen sind, wird im Bescheid zur Rodungserlaubnis festgelegt. (...)

(...) Ersatzaufforstungen als Ausgleich), wenn wichtige Waldfunktionen beeinträchtigt werden oder Wälder mit besonderem waldrechtlichem Status (Schutz,- Bann- und Erholungswald) betroffen sind. In welcher Frist solche Ersatzaufforstungen durchzuführen sind, wird im Bescheid zur Rodungserlaubnis festgelegt. (...)

(...) Ersatzaufforstungen als Ausgleich), wenn wichtige Waldfunktionen beeinträchtigt werden oder Wälder mit besonderem waldrechtlichem Status (Schutz,- Bann- und Erholungswald) betroffen sind. In welcher Frist solche Ersatzaufforstungen durchzuführen sind, wird im Bescheid zur Rodungserlaubnis festgelegt. (...)