Antwort 10.03.2006 von Christof Stocker ÖDP
Sehr geehrter Dr. Spaarmann!
Sehr geehrter Dr. Spaarmann!
Lieber Herr Heinbach,
a. auch eine bekannte Vorratsspeicherung wirkt präventiv, da jedem potentiellen Straftäter klar sein muß, dass er ein hohes Aufdeckungsrisiko eingeht.
Sehr geehrter Hr. Spaarmann,
Sehr geehrter Herr Staratschek,

Sehr geehrter Herr Nimmerrichter: