Antwort 23.09.2026 von Martin Rothweiler AfD
Die Frage nach Entschädigungszahlungen halte ich allerdings für schwierig. Grundsteuer und die Nutzung einer öffentlichen Straße sind zunächst zwei unterschiedliche Dinge.
Die Frage nach Entschädigungszahlungen halte ich allerdings für schwierig. Grundsteuer und die Nutzung einer öffentlichen Straße sind zunächst zwei unterschiedliche Dinge.
Nach unserer Prüfung existiert kein spezielles Landesförderprogramm für die Errichtung kommunaler Taubenschläge.
In Baden-Württemberg ist die Frage, ob Gaststätten von ihren Gäst*innen für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr verlangen dürfen, gesetzlich nicht geregelt.
