Porträt einer erwachsenen männlich gelesenen Person mitte Dreißig mit hellem Teint. Er hat kurze, leicht gelockte dunkelbraune Haare mit kürzeren Seiten, braune Augen und einen kurzen Bart. Er blickt direkt in die Kamera und lächelt leicht. Er trägt ein beigefarbenes Sakko über einem roséfarbenen T-Shirt. Der Hintergrund ist einfarbig dunkelgrün und unscharf, das Licht ist weich und gleichmäßig.
Benjamin Bauer
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Luk F. •

Sollten die Bezahlmethode über APPs weiter reguliert werden? Beispiel: Beim Supermarkt oder APPs wie ENBW Ladestationen sogar mit Monatsgebühr.

Der direkte Vergleich des Preises wird schwierig man wird in ein zusätzliches Ökosystem gezwungen.

Bei Barzahlung oder Kreditkarte werden mehr als 30% höherer Preis aufgerufen.

Porträt einer erwachsenen männlich gelesenen Person mitte Dreißig mit hellem Teint. Er hat kurze, leicht gelockte dunkelbraune Haare mit kürzeren Seiten, braune Augen und einen kurzen Bart. Er blickt direkt in die Kamera und lächelt leicht. Er trägt ein beigefarbenes Sakko über einem roséfarbenen T-Shirt. Der Hintergrund ist einfarbig dunkelgrün und unscharf, das Licht ist weich und gleichmäßig.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe Ihr Anliegen so, dass Sie kritisieren, dass Verbraucher*innen teilweise deutlich höhere Preise zahlen, wenn sie nicht die App oder den Abonnementtarif eines Unternehmens nutzen. Dadurch wird der Preisvergleich erschwert und man wird in zusätzliche digitale Ökosysteme gedrängt.

Dabei sehe ich drei Aspekte, auf die ich gerne eingehen möchte:

App-Rabatte im Supermarkt: Wenn Preisvorteile nur über Kunden-Apps und Registrierungen zugänglich sind, stellt sich die Frage nach fairen Preisen, Datenschutz und Wahlfreiheit. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen hier überwiegend in bundespolitischer Verantwortung. Als Grüne setzen wir uns auf Bundesebene grundsätzlich für transparente Preise und starken Verbraucherschutz ein.

Ladetarife mit Monatsgebühren: Hier können die Preisunterschiede zwischen einem Vertragstarif und dem spontanen Laden ohne Vertrag erheblich sein. Die EU schreibt bereits vor, dass Preise an öffentlich zugänglichen Ladepunkten transparent und vergleichbar sein müssen. Preisunterschiede sind zulässig, müssen aber verhältnismäßig und objektiv begründet sein. Ob die von Ihnen genannten Aufschläge von mehr als 30 Prozent im konkreten Fall gerechtfertigt sind, müsste anhand der jeweiligen Tarife genau geprüft werden.

Bezahlmöglichkeiten: Ein höherer Preis für das spontane Laden ohne Vertrag ist rechtlich etwas anderes als ein Aufschlag allein für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsmethode. Diese Fälle muss man getrennt betrachten.
Die Festlegung und Kontrolle der gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen hier ebenfalls überwiegend beim Bund und bei der EU.

Wenn Sie mir konkrete Beispiele haben, bei denen Sie Preisunterschiede von mehr als 30 Prozent festgestellt haben, können Sie mir gerne eine E-Mail an mein Abgeordnetenbüro schreiben. Dann lässt sich genauer prüfen, ob und wo zusätzlicher Regulierungsbedarf besteht.

Was möchten Sie wissen von:
Porträt einer erwachsenen männlich gelesenen Person mitte Dreißig mit hellem Teint. Er hat kurze, leicht gelockte dunkelbraune Haare mit kürzeren Seiten, braune Augen und einen kurzen Bart. Er blickt direkt in die Kamera und lächelt leicht. Er trägt ein beigefarbenes Sakko über einem roséfarbenen T-Shirt. Der Hintergrund ist einfarbig dunkelgrün und unscharf, das Licht ist weich und gleichmäßig.
Benjamin Bauer
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