Gerichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Bayern eine Maßnahme als unverhältnismäßig erklärt.
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Antwort 03.11.2023 von Katrin Schindele CDU
Antwort 11.05.2023 von Uwe Hellstern AfD
Der Staat muss auch in Krisenzeiten eine Rechtsstaat bleiben. Demokratie heißt nicht, dass eine Mehrheit die Minderheit zu allem zwingen kann!
Antwort 16.05.2023 von Timm Kern FDP
Auch in Baden-Württemberg gab es Ausgangsbeschränkungen, die allerdings nur nachts und nicht, wie in Bayern, auch tagsüber galten. Dadurch ist es ein anderer Sachverhalt als in Bayern, der deshalb auch anders bewertet werden muss.
Antwort 10.05.2023 von Nese Erikli BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich habe der Absenkung des Wahlalters am 06.04.2022 zugestimmt. Sie können mein Abstimmungsverhalten auf der Internetseite des Landtages nachvollziehen.
Antwort 10.05.2023 von Nese Erikli BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die anwesenden Lehrkräfte sind ausgebildet und müssen dafür Sorge tragen, dass sich die Kinder während des Wettbewerbs wohlfühlen.

Antwort ausstehend von Konrad Epple CDU